Im Vollzeit- und Teilzeitmodell kann es vorkommen, dass Unterricht aus organisatorischen Gründen in andere Ausbildungsjahre verlegt wird.
Diese Änderungen weichen von der ursprünglichen Stundentafel der Fachschulordnung (FSO) ab und können sich auf einen möglichen Schulwechsel während der Ausbildung auswirken.
Konkrete Änderungen im Überblick:
Wirtschaftsrecht und Kosten- und Leistungsrechnung werden im 2. Schuljahr jeweils mit 3 Wochenstunden unterrichtet
(Lt. FSO, 1. SJ: 1 Wochenstunde, 2. SJ: 2 Wochenstunden)
Die Zusatzfächer Mathematik und Naturwissenschaftliche Grundlagen (zum Erwerb der Fachhochschulreife) werden beide bereits im 1. Schuljahr mit 3 Wochenstunden angeboten.
(Lt. FSO: 1. SJ: 3 Wochenstunden NAT, 2. SJ: 3 Wochenstunden Mathematik)
Falls Sie einen Schulwechsel planen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir unterstützen Sie dann bestmöglich.